Die Software AG firmiert nicht mehr als Aktiengesellschaft, sondern als Software GmbH. Trotz Umfirmierung bieten wir unter den eingetragenen Marken weiterhin unsere Waren und Dienstleistungen an.
Wichtige internationale Abkommen,
an die wir uns halten
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, 1948
(siehe auch weiter unten: Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte bei der Software AG)
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950
Dreigliedrige Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, 1977
ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, 1998 (vor allem mit folgenden Themen: Beseitigung von Kinderarbeit, Abschaffung von Zwangsarbeit, Diskriminierungsverbot, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen)
Übereinkommen der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, 1997
OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, 2000
Auch 2023 haben wir wieder teilgenommen, und das CDP hat im Februar 2024 die Ergebnisse veröffentlicht: Wir haben unser Ergebnis von C halten können und zeigen damit, dass wir im Bereich Klimaberichterstattung und Initiativen weiterhin den Level Awareness (Bewusstheit) aufrechterhalten haben.
Lange bevor Nachhaltigkeit und ESG in den Vordergrund rückten, half ARIS Unternehmen dabei, die für bessere Geschäftsentscheidungen erforderliche Transparenz zu schaffen. Business Process Management kann dazu beitragen, dass Nachhaltigkeitsziele Wirklichkeit werden. Denn es verankert ESG im Kern der Geschäftstätigkeit, stützt die Unternehmensziele auf reale Daten, macht sie transparent und stärkt die unternehmerische Verantwortung. Auf diese Weise machen Prozesse unsere Welt zu einem besseren Ort.
Nichts hält ewig – das gilt insbesondere für technische Geräte. Laptops, Notebooks, Smartphones, Tablets, PCs, TFT-Monitore und Drucker sind heute nur noch wenige Jahre im Einsatz, bevor sie ersetzt werden. Als Konsequenz wächst die Zahl der veralteten Geräte ständig. Um Abfall zu reduzieren und Rohstoffe einzusparen fordern europäische Normen und nationale Vorschriften, dass gebrauchte Technologieprodukte dem IT-Remarketing zugeführt werden. Umweltfreundliche und nachhaltige Methoden zur Aufbereitung von IT-Altgeräten sind zum Standard geworden. Deshalb arbeiten wir bei der Software AG in Deutschland seit vielen Jahren mit zertifizierten IT-Entsorgungsspezialisten zusammen.
Wir setzen uns dafür ein, Mitarbeiter zu einem gesunden Lebensstil zu motivieren und ihre Gesundheit auf allen Ebenen zu fördern. Ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement trägt zur Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter bei, reduziert körperliche und psychische Belastungen durch die Arbeit, beugt Krankheiten vor, ermöglicht einen reibungslosen Wiedereinstieg, reduziert krankheitsbedingte Fehlzeiten, und erhöht Mitarbeiterzufriedenheit sowie Engagement.
Bei unserem Einsatz für mehr Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion im gesamten Unternehmen machen wir beständig Fortschritte. Dazu gehört die Entwicklung einer Vielzahl von Initiativen, die als Reaktion auf regelmäßig stattfindende Mitarbeiterumfragen entstanden bzw. nach gezielten Befragungen, bei denen Feedback zum Thema gesammelt wurde. Zu den bisher ergriffenen Maßnahmen gehört die Besetzung einer neuen firmenübergreifenden Führungsposition mit Schwerpunkt Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion und die Bildung eines weltweiten Teams von Botschaftern, um Vielfalt im gesamten Unternehmen zu fördern.
Die Mitbestimmung ist das höchste Gut für eine Arbeitnehmervertretung. Darunter fallen z.B. auch personelle Maßnahmen: Sie müssen dem Betriebsrat vorgelegt werden und er kann aus gewichtigen Gründen widersprechen. Ein gewichtiger Grund für einen Widerspruch kann z.B. sein, wenn ein Mitarbeiter von Kündigung bedroht ist und zugleich eine freie Stelle an eine externe Person vergeben werden soll. Bei der Software AG greift in einem solchen Fall eine Betriebsvereinbarung. Betriebsvereinbarungen sind die „Gesetze“ der Unternehmen. Ein Mitarbeiter darf nie schlechter gestellt werden, als es in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Mitbestimmung besteht weiterhin bei Themen rund um Arbeitszeit und Arbeitsort (auch bzgl. dem hybriden Arbeiten), Verteilung der Gehaltserhöhungen und vielen weiteren Punkten.
Die Welt steht vor vielen Herausforderungen, unter anderem in den Bereichen Umwelt, Weltwirtschaft, Gesundheit, gesellschaftlichen Entwicklungen und globaler Politik. In diesen Zeiten ist wichtiger denn je, dass wir unser Engagement für die Menschenrechte in allen Bereichen unseres betrieblichen Umfelds noch verstärken - mit und für unsere Mitarbeiter, Kunden, Partner und Lieferanten sowie die Gesellschaft insgesamt.